Rentenversicherung

Ansprüche auf Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungsrente und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Ablehnung von Ansprüchen wird erfahrungsgemäß unter Bezugnahme auf entgegenstehende Gutachten abgelehnt, die durch die Erholung anderweitiger Gutachten widerlegt werden können. Rechtsschutzversicherte Mandanten haben im sozialgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, ein sogenanntes Parteigutachten erstellen zu lassen. Hier ist es die Kunst, zusammen mit dem Mandanten einen Gutachter zu finden, der sich besonders eignet. Anträge auf Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente wird von den Sozialversicherungsträgern gern damit abgelehnt, dass noch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt werden könne. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass Versicherte, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, noch einen gewissen Berufsschutz genießen. Akzeptieren Sie eine ablehnende Entscheidung nicht einfach. Verfolgen Sie Ihren Anspruch gerichtlich weiter.
Achtung! Witwen und Witwer! Lassen Sie sich nicht mit dem Einwand der Versorgungsehe von der Durchsetzung Ihrer Witwen-/Witwerrente abbringen. Lassen Sie sich beraten!