Ein Unfall ist anzunehmen, wenn die Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt, z.B. durch Verkehrsunfälle, aber auch durch Umknicken an einer Bordsteinkante, Stürze oder Verletzung aufgrund einer Bewegung, wenn diese nicht willensgesteuert war.
Achten Sie bitte auf in der Unfallversicherung einzuhaltenden Fristen. Bei Fristversäumnis können Sie ihren Anspruch insgesamt verlieren.
- Sofortige Unterrichtung von Arzt und Versicherung, bei Unfalltot innerhalb 48 Stunden
- Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein
- Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt worden sein
- Geltendmachung bei Versicherung innerhalb von 15 Monaten