Oft werden gestellte Ansprüche der Versicherten nur sehr schleppend bearbeitet. In diesen Fällen ist anwaltlicher Hilfe nötig. Mit dem Hinweis auf vorliegende Gutachten des Medizinischen Dienstes werden Ansprüche oft abgelehnt. Lassen Sie mich Akteneinsicht nehmen. Im Anschluss überlegen wir gemeinsam die weitere aussichtsreiche Vorgehensweise. Wenn die Kosten für Heilmittel unter Hinweis auf nicht vorhandene Anerkennung durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verweigert werden, sollten Sie nicht gleich aufgeben. Lassen Sie die Entscheidung anwaltlich überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Versicherten bzgl. alternativer Behandlungen/Arzneimittel deutlich gestärkt.
Darauf können Sie Anspruch haben:
- Digitales Hörgerät
- Faxgerät für Stimmlosen
- Badeprothesen
- Beinprothesen
- Messgeräte für Blutdruck, Blutzucker
- Sehhilfen
- Brillen
- Elektrischer Rollstuhl
- Schwenkbarer Autositz
- Stromkosten für elektrisch betriebene Rollstühle