Kündigung

Kündigungen sind für Arbeitnehmer existenziell besonders einschneidend. Auch Arbeitgeber müssen bei Kündigungen mit Annahmeverzugslohn und/oder hohen Abfindungen rechnen, die zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führen können. Diese Besonderheiten sind dem Anwalt vertraut und er kann darauf rechtzeitig Einfluss nehmen.

Falls die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewünscht wird, ist es Aufgabe des Anwalts, schnell auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien hinzuwirken. Inhaltlich kommt es darauf an, ob die Kündigung aus betriebsbedingten, verhaltens- oder personenbedingten Gründen erfolgt ist und die Entlassung rechtfertigen kann. Oft stehen Kündigungen auch im Zusammenhang mit Mobbing-Vorwürfen. In diesen Fällen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden. Das Kündigungsschutzgesetz ist aber ein Bestandsschutzgesetz und entgegen der gerichtlichen Praxis kein Abfindungsgesetz.

Je eher Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten den Rechtsanwalt aufsuchen, um so besser. Die Klagefrist beträgt nämlich nur drei Wochen seit Zustellung bzw. Übergabe der Kündigung. Mitunter ist es sinnvoll, diese Zeit noch zur außergerichtlichen Klärung zu nutzen. Diese ist so gut wie unmöglich, wenn Sie erst am letzten Tag des Ablaufs der Klagefrist erscheinen.