Oft werden Arbeitsverträge befristet geschlossen. Gelangt man zu der Auffassung, dass der Befristungsgrund nur vorgeschoben war oder aber man ständig nur befristete Verträge bekommt, ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen, ob hier auf Entfristung geklagt werden sollte.
Ob eine Befristung wirksam ist, kann der Arbeitnehmer mit einer fristgebundenen Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Die Entfristungsklage muss innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei dem Arbeitsgericht eingegangen sein. Innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist muss der Arbeitnehmer geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.