Mobbing

Sind Sie schon einmal gemobbt worden?

Unter Mobbing fallen fortgesetzte Tätlichkeiten; sexuelle Belästigungen; Demütigungen; Diskriminierungen; grundlose Herabwürdigungen der Leistung; vernichtende Beurteilungen; Isolation von der betrieblichen Kommunikation; schikanöse Anweisungen, wie das Zuteilen nutzloser oder unlösbarer Aufgaben; Anweisungen für ehrmindernde Arbeiten, denen vergleichbare Mitarbeiter nicht unterworfen sind sowie eine sachlich unbegründbare Häufung von Arbeitskontrollen.

Im Arbeitsleben ist Mobbing zunehmend zu beobachten. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit nehmen derartige Konflikte am Arbeitsplatz zu, weil der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber schwierig ist. Es zeigt sich immer wieder, dass Mobbing eingesetzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Gerade Mitarbeiter, die eine lange Betriebszugehörigkeit aufzuweisen haben und damit einen hohen Bestandsschutz genießen, sind solchen Maßnahmen immer wieder ausgesetzt.

Um sich derartigen Schikanen zu entziehen, bleibt dann oftmals nur noch die Kündigung.

Sollten Sie vor diesem letzten Schritt zurückscheuen und am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes unter erträglichen Bedingungen interessiert sein, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir befassen uns mit Fällen dieser Art. Wir streben an, eine einvernehmliche Lösung zu erwirken. Vorgehensweisen, die eine perfekte Lösung garantieren, gibt es nicht. Aber auch Ihr Problem sollte gelöst werden können.