Anhörungsbogen

Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben sollen, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Zuvor erreicht Sie jedoch ein sogenannter Anörungsbogen. Es stellt sich hier die Frage, wie dieser Bogen ausgefüllt werden soll.

Zunächst soll Sie der Anhörungsbogen lediglich unterrichten, dass gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.