Sozialrecht

Leistungen abgelehnt?

Wehren Sie sich!

Krankenkassen verweigern den Mitgliedern oft Leistungen, die diesen eigentlich zustehen. Streit gibt es vor allem bei den Themen Rehabilitation und der Einstufung der Pflegegrade. Zuweilen ist sogar das Krankengeld betroffen.

Ich muss immer wieder feststellen, dass viele Kassenversicherte derartige Ablehnungen mutlos hinnehmen. Dabei lohnt es sich, sich zu streiten. Oft gelingt es bereits im Widerspruchsverfahren, die BARMER, die AOK, die TK oder die betroffene Betriebskrankenkasse davon zu überzeugen, die abgelehnte Leistung zu erbringen. Viele Rechtsschutzversicherer zahlen die Kosten des eingeschalteten Anwalts auch schon im Widerspruchsverfahren. Selbst wenn die Kasse unnachgiebig bleiben sollte, ist der Rechtsweg zum Sozialgericht eröffnet. Hier wird der Streit einer kompetenten Überprüfung zugeführt. Dabei fallen Gerichtskosten und Kosten für den gegnerischen Anwalt nicht an.

Sie werden feststellen, dass sich der Streit um die Gewährung von Leistungen am Ende für Sie auszahlt.

Die Anerkennung als Schwerbehinderter ist ebenfalls wichtig. Vergessen Sie nicht, dass Sie als Schwerbehinderter einen Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf angemessene Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 SGB IX haben. Denken Sie bitte auch an die Durchführung eines ordentlichen betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Gegenüber der Arbeitsagentur steht Ihnen nach dem Bezug von Krankengeld die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld zu.

Bei der Durchsetzung Ihrer Erwerbsminderungsrente und Ihrer Ansprüche aus einer ggf. abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung helfe ich ebenfalls gern.

 

Lassen Sie sich beraten! Gemeinsam schaffen wir das!

Sozialrechtsbuch mit Richterhammer