Während der Unterlegene im zivilgerichtlichen Verfahren die Anwaltskosten des Prozessgewinners zu tragen hat, ist dies im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz anders. Hier besteht kein Kostenerstattungsanspruch. Der Arbeitnehmer soll sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen können, ohne damit ein Kostenrisiko einzugehen.