Sind Sie zu dicht auf-, bei Rot oder zu schnell gefahren und dabei geblitzt worden? Ist Ihnen jetzt ein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zugegangen?
Zahlen Sie nicht ungeprüft das Bußgeld!
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft oder angreifbar.
Ich prüfe Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid auf mögliche Fehler.
Dazu gehört beispielsweise die Prüfung möglicher Verjährung. Im Straßenverkehrsbereich beträgt die Verfolgungsverjährung kurze drei Monate und sechs Monate nach Erlass eines Bussgeldbescheids. Dies ist dann sehr kurz, solange der Betroffene nicht zu ermitteln ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Anhörungsbogen an den Halter richtet, der aber nicht der Fahrer war. In beiden Fällen zeigt das Frontfoto eine Person, der Bußgeldbescheid richtet sich aber an eine andere - natürliche oder juristische - Person. Die verjährungsunterbrechende Wirkung etwa einer Abverfügung des Vorgangs an Staatsanwaltschaft oder Gericht oder des Erlasses eines Bussgeldbescheids ist aber streng personengebunden. Die Abverfügung einer Anhörung an eine GmbH oder den vom Fahrer verschiedenen Halter unterbricht daher nicht die Verjährung. Die Folge wäre Freispruch bei gleichzeitiger Verjährung des Tatvorwurfs gegen den tatsächlichen Fahrer.
Es gibt ein Vielzahl weiterer Fehlerquellen. Sie aufzudecken ist meine Aufgabe.
Melden Sie sich umgehend bei mir und übermitteln Sie mir per Fax oder Mail die Unterlagen.
Ich helfe Ihnen und überprüfe die gegen Sie erhobenen Vorwürfe.
Eile ist geboten, falls Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen ist. Die Einspruchsfrist, die mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt, darf noch nicht abgelaufen sein.
Sobald Sie sich mit Ihren persönlichen Daten gemeldet haben, erhalten Sie die erforderliche Vollmacht als Vordruck und Sie übersenden mir diese unterschrieben mit den anderen Unterlagen.
Teilen Sie mir bitte auch Ihre Rechtsschutzversicherung mit. Verfahrenskosten wie Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldstelle werden von der Rechtsschutzversicherung erstattet. Die Kostenerstattung wird von mir an die Rechtsschutzversicherung herangetragen. Sie brauchen sich auch hier um nichts zu kümmern.
Selbst wenn sich aus der Bußgeldakte kein Formfehler oder offenkundige Mängel feststellen lassen, kann der Bußgeldverstoß durch Sachverständige vorab überprüft werden. Die Kosten hierfür werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch wenn die Einstellung des Verfahrens nicht gelingt, bleibt die Möglichkeit, ein drohendes Fahrverbot oder unerwünschte Punkte abzuwenden.
Wird das Verfahren nicht eingestellt, werden die angefallenen Kosten des Prozesses von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Dies hat zur Folge, dass der Bußgeldbescheid wirksam wird. Wirksam wird der Bugeldbescheid dann nicht, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird.
In folgenden Fällen werde ich für Sie tätig:
- Mobiltelefonverstoß
- Abstandsverstoß
- Geschwindigkeitsverstoß
- Rotlichtverstoß